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 Hilfe zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung sind Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, zu beraten und Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Junge Menschen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Art und Umfang der Hilfe richtet sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen soll dabei einbezogen sein.

Das Vorliegen der Voraussetzungen  prüft eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Neben den Hilfen für Kinder und Jugendliche werden Hilfen für junge Volljährige, Mutter / Vater Kind Unterbringung und seelisch behinderte junge Menschen angeboten.

Angestrebt wird eine individuell zugeschnittene, fachlich begründete und von den Eltern und Kindern getragene Entscheidung. Die Hilfe zur Erziehung soll die erzieherische Kompetenz der Eltern fördern und den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen.

Die Angebote, die das Jugendamt vermittelt oder selbst anbietet, unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen die Erziehung eines Kindes in der Familie.

Familienunterstützende Hilfen

  • Erziehungsberatung (siehe Erziehungsberatungsstelle)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Beistände für Minderjährige

Familienergänzende Hilfen

  • Tagesgruppe
  • Sozialpädagogische Tagespflege

Familienentlastende oder -erziehende Hilfen

  • Vollzeitpflege (siehe Pflegekinder / Pflegeeltern)
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

 

Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.

Zuständige Einrichtung

Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Claudia Kowaczek
Sachgebietsleitung
Tel: 02303 103-5160
E-Mail: claudia.kowaczek@stadt-unna.de