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Hilfe für junge Volljährige
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Für die Ausgestaltung der Hilfen gelten die Maßnahmen wie bei der Hilfe zur Erziehung bei Minderjährigen, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Allgemeiner sozialer Dienst
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Für die Ausgestaltung der Hilfen gelten die Maßnahmen wie bei der Hilfe zur Erziehung bei Minderjährigen, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76307/showDer Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt ist die zentrale Anlaufstelle für junge Menschen, Mütter und Väter und andere Familienangehörige, die Rat und Unterstützung suchen. Auch Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, können sich mit Fragen an den ASD wenden. Die Fachkräfte des ASD beraten in allen Fragen der Erziehung und vermitteln ambulante sowie stationäre Unterstützungsangebote. Des Weiteren bietet der ASD Trennungs- und Scheidungsberatung an, um einvernehmliche Lösungen für die Kinder zu erarbeiten. Die Sicherstellung des Kindeswohls stellt eine zentrale Aufgabe des ASD dar. Der ASD entscheidet in Fällen des Kinderschutzes über die Form der Hilfestellung.
Die Kontaktdaten der zuständigen Fachkräfte entnehmen Sie bitte Sie dem Straßenverzeichnis der Sozialen Dienste.
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