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 Lebenspartnerschaften

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt  werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu  nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem eine*r von Ihnen den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.

Unterlagen

  • gültige Ausweisdokumente
  • Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (entfällt, wenn der Wohnsitz in Unna ist)
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (entfällt, wenn die Lebenspartnerschaft in Unna begründet wurde)

Kosten

je nach Dienstleistung
Es können Kosten für die Eheurkunde bzw. Namensänderung entstehen.

 

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Christopher Schärig
Teamleitung
Tel: 02303 103-3400
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Frau Birgit Mäß
Tel: 02303 103-3403
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Frau Lena Rolle
Tel: 02303 103-3404
E-Mail: lena.rolle@stadt-unna.de
Frau Anja Zech
Tel: 02303 103-3406
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Lebenspartnerschaften

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt  werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu  nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem eine*r von Ihnen den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.

  • gültige Ausweisdokumente
  • Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (entfällt, wenn der Wohnsitz in Unna ist)
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (entfällt, wenn die Lebenspartnerschaft in Unna begründet wurde)

je nach Dienstleistung
Es können Kosten für die Eheurkunde bzw. Namensänderung entstehen.

 

Ehe, eingetragene, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76234/show
Standesamt
Klosterstr. 12 59423 Unna

Herr

Christopher

Schärig

Teamleitung

EG

02303 103-3400
standesamt@stadt-unna.de

Frau

Birgit

Mäß

EG

02303 103-3403
standesamt@stadt-unna.de

Frau

Lena

Rolle

EG

02303 103-3404
lena.rolle@stadt-unna.de

Frau

Anja

Zech

02303 103-3406
standesamt@stadt-unna.de