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 Neugeborenes Kind anmelden

Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Christlichen Klinikum Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.

Geburt im Christlichen Klinikum Unna
Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt. Bei der Erstellung der Geburtsanzeige im Krankenhaus bekommen Sie ein Informationsschreiben ausgehändigt, in dem genau erläutert ist, wie das weitere Verfahren zur Beurkundung Ihres Kindes geregelt ist.

Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.

Notwendige Unterlagen für die Geburtsbeurkundung
Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt. Wenn die Eltern verheiratet sind:

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
  • Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
  • Geburtsurkunden beider Elternteile

Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neu ausgestellter, beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
  • Geburtsurkunde der Mutter

Wenn die Kindesmutter ledig ist:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung

Anerkennung der Vaterschaft:

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepassund 
  • Geburtsurkunde
  • Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein

Kosten

  • 10 Euro für die Ausstellung der Geburtsurkunde
  • 21 Euro für die Namenserklärung, falls gewünscht

 

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Christopher Schärig
Teamleitung
Tel: 02303 103-3400
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Frau Melanie Domscheit
Tel: 02303 103-3402
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Frau Karin Geisler
Tel: 02303 103-3405
E-Mail: karin.geisler@stadt-unna.de
Frau Birgit Mäß
Tel: 02303 103-3403
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Frau Lena Rolle
Tel: 02303 103-3404
E-Mail: lena.rolle@stadt-unna.de
Frau Anja Zech
Tel: 02303 103-3406
E-Mail: standesamt@stadt-unna.de
Neugeborenes Kind anmelden

Wenn Ihr Kind in Unna geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb von einer Woche beim Standesamt Unna anzeigen. Falls die Geburt im Christlichen Klinikum Unna war, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Krankenhausverwaltung. Melden Sie sich bitte nach der Entbindung in der Aufnahme des Krankenhauses. War die Geburt im Geburtshaus Unna oder eine Hausgeburt, muss die Anzeige persönlich beim Standesamt erfolgen.

Geburt im Christlichen Klinikum Unna
Sie erstellen gemeinsam mit der Krankenhausverwaltung in der Aufnahme die Geburtsanzeige. Per Botendienst gelangt die Anzeige zum Standesamt. Bei der Erstellung der Geburtsanzeige im Krankenhaus bekommen Sie ein Informationsschreiben ausgehändigt, in dem genau erläutert ist, wie das weitere Verfahren zur Beurkundung Ihres Kindes geregelt ist.

Geburt im Geburtshaus oder zu Hause
Die Geburt muss persönlich beim Standesamt angezeigt werden. Wenn das Baby im Geburtshaus geboren wurde, können evt. die Hebammen die Anzeige vornehmen. Bitte sprechen Sie Ihre Hebamme auf die Formalitäten an. Falls das Baby zu Hause geboren wurde, ist die Anzeige durch die Eltern vorzunehmen. Falls keine namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden sind, reicht es, wenn ein Elternteil zum Standesamt kommt. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.

Notwendige Unterlagen für die Geburtsbeurkundung
Die nachfolgende Auflistung dient als Orientierungshilfe. Da nicht alle personenstandsrechtlichen Details hier aufgelistet werden können, informieren Sie sich bitte bei Bedarf direkt beim Standesamt. Wenn die Eltern verheiratet sind:

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Stammbuch der Familie oder Eheurkunde
  • Falls kein Stammbuch vorliegt und die Ehe im Ausland geschlossen wurde, werden eine internationale Heiratsurkunde oder eine Heiratsurkunde mit Übersetzung benötigt.
  • Geburtsurkunden beider Elternteile

Wenn die Kindesmutter geschieden oder verwitwet ist:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neu ausgestellter, beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde - neu ausgestellte internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung und rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Übersetzung
  • Geburtsurkunde der Mutter

Wenn die Kindesmutter ledig ist:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland mit Übersetzung

Anerkennung der Vaterschaft:

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Die Anerkennung kann auch beim Standesamt oder beim Jugendamt gemacht werden. Für die Anerkennung benötigt der Vater folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepassund 
  • Geburtsurkunde
  • Je nach personenstandsrechtlichen Voraussetzungen können im Einzelfall noch weitere Dokumente notwendig sein
  • 10 Euro für die Ausstellung der Geburtsurkunde
  • 21 Euro für die Namenserklärung, falls gewünscht

 

Anzeige, Geburt, Kind, Entbindung, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76231/show
Standesamt
Klosterstr. 12 59423 Unna

Herr

Christopher

Schärig

Teamleitung

EG

02303 103-3400
standesamt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Domscheit

EG

02303 103-3402
standesamt@stadt-unna.de

Frau

Karin

Geisler

EG

02303 103-3405
karin.geisler@stadt-unna.de

Frau

Birgit

Mäß

EG

02303 103-3403
standesamt@stadt-unna.de

Frau

Lena

Rolle

EG

02303 103-3404
lena.rolle@stadt-unna.de

Frau

Anja

Zech

02303 103-3406
standesamt@stadt-unna.de