BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche
- die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
- über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
- behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind
können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:
- Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherung
- Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - Bom: Frau Hoffmann
- Bon - Ek: Frau Schmitt
- El - Gül: Frau Lohmeier
- Gün - Kas: Frau Drowe
- Kat - Mai: N.N.
- Maj - Pok: Frau Friedrichs
- Pol - Shj: Herr Akdogan
- Shk - Z: N.N
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Leistungen nach dem SGB XII
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine spezielle Form der Sozialhilfe. Einwohnern und Einwohnerinnen der Kreisstadt Unna welche
- die Regelaltersgrenze (Rentenalter) überschritten haben oder
- über 18 Jahre und unbefristet voll erwerbsgemindert sind oder
- behindert sind und in anerkannten Werkstätten für Behinderte oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind
können auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten. Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen unter Anderem:
- Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Mehrbedarf bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
- Antrag auf Grundsicherung
- Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - Bom: Frau Hoffmann
- Bon - Ek: Frau Schmitt
- El - Gül: Frau Lohmeier
- Gün - Kas: Frau Drowe
- Kat - Mai: N.N.
- Maj - Pok: Frau Friedrichs
- Pol - Shj: Herr Akdogan
- Shk - Z: N.N
Das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Darunter fallen laut § 28 SGB I in Verbindung mit § 8 SGB XII u.a. folgende Leistungsarten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40 SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( §§ 41 - 46 SGB XII)
50-1