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 Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII stellt die klassische Form der Sozialhilfe dar. Sie steht grundsätzlich in Unna allen Einwohnern und Einwohnerinnen offen, die nicht Anspruch auf vorrangige Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld durch das Jobcenter oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. In der Regel umfasst der Personenkreis der Hilfe zum Lebensunterhalt befristet erwerbsgeminderte Personen, welche nicht mit einer Arbeitslosengeld II-anspruchsberechtigten Person zusammenleben.

Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt unter Anderem:

  • Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.

Lassen Sie sich zu den Fragen der Hilfe zum Lebensunterhalt unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G:            Frau Hoffmann
  • H - K:            Frau Schmitt
  • L - R:            Frau Drowe
  • S - Z:            Frau Lohmeier

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Leistungen nach dem SGB XII
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Anja Drowe
Tel: 02303 103-5058
E-Mail: anja.drowe@stadt-unna.de
Frau Heike Hoffmann
Tel: 02303 103-5057
E-Mail: heike.hoffmann@stadt-unna.de
Frau Silke Lohmeier
Tel: 02303 103-5055
E-Mail: silke.lohmeier@stadt-unna.de
Frau Christiane Schmitt
Tel: 02303 103-5056
E-Mail: christiane.schmitt@stadt-unna.de
Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII stellt die klassische Form der Sozialhilfe dar. Sie steht grundsätzlich in Unna allen Einwohnern und Einwohnerinnen offen, die nicht Anspruch auf vorrangige Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld durch das Jobcenter oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. In der Regel umfasst der Personenkreis der Hilfe zum Lebensunterhalt befristet erwerbsgeminderte Personen, welche nicht mit einer Arbeitslosengeld II-anspruchsberechtigten Person zusammenleben.

Abhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen umfassen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt unter Anderem:

  • Regelbedarf (Nahrungsmittel, Bekleidung…)
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Neben diesen Leistungen ist eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. Gas-/Stromsperrungen oder anderen vergleichbaren Notlagen für dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist. Hier entscheidet der Sozialhilfeträger auf Grund der individuellen Situation des Einzelfalls.

Lassen Sie sich zu den Fragen der Hilfe zum Lebensunterhalt unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

  • Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Nachweise über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G:            Frau Hoffmann
  • H - K:            Frau Schmitt
  • L - R:            Frau Drowe
  • S - Z:            Frau Lohmeier
hzl, erwerbsgemindert, Sozialhilfe, Hilfe https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76178/show
Leistungen nach dem SGB XII
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Anja

Drowe

134

02303 103-5058
anja.drowe@stadt-unna.de

Frau

Heike

Hoffmann

218

02303 103-5057
heike.hoffmann@stadt-unna.de

Frau

Silke

Lohmeier

134

02303 103-5055
silke.lohmeier@stadt-unna.de

Frau

Christiane

Schmitt

218

02303 103-5056
christiane.schmitt@stadt-unna.de