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 Asylbewerberleistungen

Berechtigt zum Bezug von Asylbewerberleistungen sind Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland für die Dauer ihres Asylverfahrens gestattet ist sowie Ausländer, die ausreisepflichtig sind und in Deutschland geduldet werden.

Hierbei werden Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzen die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungskosten gewährt.

Lassen Sie sich zu den Fragen der Asylbewerberleistungen unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

Unterlagen

  • Ausenthaltsgestattung/Duldung
  • Nachweis über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - Ba:         N.N.
  • Be - K:         Frau Friedrichs
  • L - R:           Herr Akdogan
  • S-Z:             N.N.

Zuständige Einrichtung

Asylbewerberleistungen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Güven Akdogan
Tel: 02303 103-5050
E-Mail: gueven.akdogan@stadt-unna.de
Frau Lisa Friedrichs
Tel: 02303 103-5051
E-Mail: lisa.friedrichs@stadt-unna.de