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Schwerbehindertenparkausweis
Ein Schwerbehindertenparkausweis kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden:
- schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- blinde Menschen (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
- schwerbehinderte Menschen mit Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht gewisse Parkerleichterungen, u.a. die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind.
Zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- aktuelles Passfoto
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein Schwerbehindertenparkausweis kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden:
- schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- blinde Menschen (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
- schwerbehinderte Menschen mit Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht gewisse Parkerleichterungen, u.a. die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind.
Zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- gültiger Schwerbehindertenausweis
- aktuelles Passfoto