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Untersuchungsberechtigungsschein
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76170/show