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 Verlust von Ausweis- oder Passdokumenten

Haben Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie das bitte umgehend dem Bürgeramt mit! 

Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort von unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt. Wenn Sie nicht persönlich im Bürgeramt erscheinen können, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Verlustanzeige zu Hause ausfüllen, unterschreiben und per Post an den Bürgerservice senden.

Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:

Als Ausweisinhaber*in sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Unna dem Bürgeramt) zu melden. Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):

  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
  • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Unna beantragt, müssen Sie den Bürgeramt persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgerservice veranlassen:

  • Dies kann persönlich oder auch per Mail (bitte unterschriebene Verlustanzeige beifügen) geschehen.
  • Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.

Sperren der Unterschriftsfunktion

Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

Dokumente

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de