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Zinssenkungsantrag (Zinsbescheinigung)
Eine Zinsbescheinigung für die NRW.BANK wird im Bürgerservice ausgestellt. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist ein Antrag erforderlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Bürgerservice. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 1 bis 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.BANK vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Zur Beantragung einer Zinsbescheinigung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Zinsbescheinigung
- Anschreiben der NRW.BANK
- Einkommenserklärung
- weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide u.a.)
- Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Kosten
10,00 Euro
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de