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 Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - NRW

Eine Parkerleichterung mit Gültigkeit in NRW kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  2. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in NRW gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - NRW können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Unterlagen

gültiger Schwerbehindertenausweis

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - NRW

Eine Parkerleichterung mit Gültigkeit in NRW kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  2. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in NRW gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - NRW können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

gültiger Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderung, Merkzeichen https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76134/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de