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Fischereischeine
Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.
Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- das Zeugnis über die Fischerprüfung
- ein Passbild
- für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
- sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
- ggf. formlose Vollmacht
Kosten
1-Jahres-Fischereischein: 16 Euro
5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
Jugendfischereischein: 8 Euro
Ersatzfischereischein: 5 Euro
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten. Für Personen die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Eine Fischereiprüfung ist dazu nicht nötig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.
Zur Beantragung eines Fischereischeines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Personalausweis/Pass
- das Zeugnis über die Fischerprüfung
- ein Passbild
- für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
- sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Passbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
- ggf. formlose Vollmacht