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 Einbürgerung

Die Mitarbeitenden der Einbürgerungsbehörde sind zuständig, wenn Sie in Unna wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt des Kreises Unna wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna. Bürger*innen aus Lünen, wenden sich bitte an die Stadt Lünen. 

Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (grundsätzlich)
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)

Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Kosten

pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro

 

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G: Frau von Hasselbach 
  • H - R: Herr Zech
  • S - Z: Frau Arndt
   

 

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Einbürgerung

Die Mitarbeitenden der Einbürgerungsbehörde sind zuständig, wenn Sie in Unna wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt des Kreises Unna wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an den Kreis Unna. Bürger*innen aus Lünen, wenden sich bitte an die Stadt Lünen. 

Ein*e ausländische*r Mitbürger*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch und die Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts bzw. einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (grundsätzlich)
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Staatsbürgerliche Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)

Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:

  • A - G: Frau von Hasselbach 
  • H - R: Herr Zech
  • S - Z: Frau Arndt
   

 

pro volljähriger Person 255 Euro
pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind 51 Euro

 

Staatsangehörigkeit, deutsch, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76063/show
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Beatrice

Arndt

011

02303 103-3320
ebunna@stadt-unna.de

Frau

Jasmin

von Hasselbach

009

02303 103-3301
ebunna@stadt-unna.de

Herr

Rainer

Zech

011

02303 103-3321
ebunna@stadt-unna.de