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 Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Gewerbe-Anmeldung

Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u. ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden. Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden. Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

Gewerbe-Ummeldung

Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes, Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder Änderung des Namens des Gewerbetreibenden (natürliche und juristische Person/en), ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.

Gewerbe-Abmeldung

Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhen gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichend.

Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
  • ggfls. Handelsregistereintragung

Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich. Sprechen Sie den Bereich Sicherheit und Ordnung an, wenn Sie Fragen haben.

Kosten

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:

  1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    26 Euro

  2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    33 Euro
  3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:
    13 Euro

Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:
15 Euro

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  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Gewerbeangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ina Schuchtmann
Tel: 02303 103-3223
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Gewerbe-Anmeldung

Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u. ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden. Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden. Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

Gewerbe-Ummeldung

Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes, Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder Änderung des Namens des Gewerbetreibenden (natürliche und juristische Person/en), ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.

Gewerbe-Abmeldung

Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhen gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichend.

Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
  • ggfls. Handelsregistereintragung

Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich. Sprechen Sie den Bereich Sicherheit und Ordnung an, wenn Sie Fragen haben.

Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:

  1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
    26 Euro

  2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
    33 Euro
  3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:
    13 Euro

Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:
15 Euro

selbstständig, Betrieb, Änderung, Verlegung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76005/show
Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ina

Schuchtmann

124

02303 103-3223
ordnungsamt@stadt-unna.de