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 Gaststättenerlaubnis

Wer selbständig alkoholische Getränke an andere ausschenkt, muss hierfür eine Gaststättenerlaubnis besitzen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind grundsätzlich alle Gesellschafter Gewerbetreibende, so dass alle Gesellschafter eine Gaststättenerlaubnis benötigen. Auch bei der Führung eines Betriebes durch einen Verein oder eine öffentliche Körperschaft (zum Beispiel eine Kirchengemeinde) ist eine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb einer Trinkhalle (Verabreichen von alkoholfreien Getränken und/oder Speisen) ist erlaubnisfrei. Ebenso bedarf einer Erlaubnis nicht, wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an seine Hausgäste verabreicht. Es ist jedoch in allen Fällen eine Anzeige der Gewerbeausübung bei der Gewerbemeldestelle so wie eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes erforderlich.
 
Für den Betrieb eines Straßencafés auf öffentlicher Fläche ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Bereiches Sicherheit und Ordnung erforderlich. Ebenso muss eine bestehende Gaststättenerlaubnis erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten oder Aussenflächen (Biergärten, Straßencafés, Terrassen usw.) neu genutzt werden sollen. Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person in den Diensträumen des Bereiches Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis betragen in der Regel bis zu 1.200 Euro. Auch das zeitlich vorübergehende Verabreichen von alkoholischen Getränken (zum Beispiel Betrieb eines Bierstandes oder ähnliches) ist erlaubnispflichtig (so genannte Gestattung). Die Gebühren für eine Gestattung betragen zwischen 25 und 200 Euro.

 

Zuständige Einrichtung

Gewerbeangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ina Schuchtmann
Tel: 02303 103-3223
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Gaststättenerlaubnis

Wer selbständig alkoholische Getränke an andere ausschenkt, muss hierfür eine Gaststättenerlaubnis besitzen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind grundsätzlich alle Gesellschafter Gewerbetreibende, so dass alle Gesellschafter eine Gaststättenerlaubnis benötigen. Auch bei der Führung eines Betriebes durch einen Verein oder eine öffentliche Körperschaft (zum Beispiel eine Kirchengemeinde) ist eine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb einer Trinkhalle (Verabreichen von alkoholfreien Getränken und/oder Speisen) ist erlaubnisfrei. Ebenso bedarf einer Erlaubnis nicht, wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an seine Hausgäste verabreicht. Es ist jedoch in allen Fällen eine Anzeige der Gewerbeausübung bei der Gewerbemeldestelle so wie eine Baugenehmigung des Bauordnungsamtes erforderlich.
 
Für den Betrieb eines Straßencafés auf öffentlicher Fläche ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Bereiches Sicherheit und Ordnung erforderlich. Ebenso muss eine bestehende Gaststättenerlaubnis erweitert werden, wenn andere oder zusätzliche Räumlichkeiten oder Aussenflächen (Biergärten, Straßencafés, Terrassen usw.) neu genutzt werden sollen. Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden beziehungsweise der vertretungsberechtigten Person in den Diensträumen des Bereiches Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck.

Die Gebühren für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis betragen in der Regel bis zu 1.200 Euro. Auch das zeitlich vorübergehende Verabreichen von alkoholischen Getränken (zum Beispiel Betrieb eines Bierstandes oder ähnliches) ist erlaubnispflichtig (so genannte Gestattung). Die Gebühren für eine Gestattung betragen zwischen 25 und 200 Euro.

 

Alkohol, Getränke, Trinkhalle, Gewerbe https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/76004/show
Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ina

Schuchtmann

124

02303 103-3223
ordnungsamt@stadt-unna.de