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Abwassergebühr
Schmutzwasser
Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch die Stadtwerke Unna übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von den Stadtwerken Unna angepasst werden.
Abzug Schmutzwasser
Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.
Kosten
Schmutzwassergebühr: 3,29 Euro pro Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 1,54 Euro pro Quadratmeter
Hinweise und Besonderheiten
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrectlicher Art (Schmutzwassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartner: Uwe Niederheidt
Tel.: 02303/103-7017
Mail: uwe.niederheidt@stadtbetriebe-unna.de
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrechtlicher Art (Niederschlagswassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartnerin: Maria Willige-Schleep
Tel.: 02303/103-7045
Mail: maria.willige-schleep@stadtbetriebe-unna.de
Weitere Informationen
Nach der Anmeldung stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Mitteilung über den Einbau von Zwischenzählern (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Brauchwasser)
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Dokumente
Zuständige Einrichtung
Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Schmutzwasser
Die Berechnungsgrundlage zur Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Stadt Unna automatisch durch die Stadtwerke Unna übermittelt. Für die Gebührenberechnung wird aus technischen Gründen immer der Frischwasserverbrauch des vorletzten Jahres zugrunde gelegt.
Wenn es keine Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit gibt (z.B. bei einem Neubau oder Neubezug nach Leerstand), wird zunächst eine Pauschale i. H. v. 45 m³ (Kubikmeter) pro Person veranlagt. Diese kann nach Vorlage der Rechnung von den Stadtwerken Unna angepasst werden.
Abzug Schmutzwasser
Für Wassermengen, die auf dem Grundstück anderweitig verbraucht oder zurückgehalten werden und nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen.
Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Zum Nachweis ist eine auf Kosten des Grundstückseigentümers eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung (z. B. geeichter Wasserzähler) erforderlich. Die Anbringung eines Wasserzählers über einem Abfluss mit Kanalanschluss ist nicht gestattet. Der Einbau ist beim Bereich Steuern schriftlich (siehe Antrag) anzuzeigen. Die Kreisstadt Unna behält sich vor, in Einzelfällen den ordnungsgemäßen Einbau und die Eichung des zusätzlichen Wasserzählers zu kontrollieren.
Der jeweils aktuelle Zählerstand ist bezogen auf das Kalenderjahr mit dem entsprechenden Formular bis zum 28.02 des Folgejahres dem Bereich Steuern mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn in einem Jahr keine Wasserschwundmenge angefallen ist. Nach Ablauf dieses Datums können keine Zählerstände mehr berücksichtigt werden.
Bei der erstmaligen Anzeige eines Wasserzählers und auch für die darauffolgenden Mitteilungen der Zählerstände ist ein Foto des Zählers erforderlich, um Ablesefehler auszuschließen.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird für alle versiegelten Flächen auf einem Grundstück veranlagt.
Die Berechnung dieser Flächen erfolgt durch die Stadtbetriebe Unna.
Nach der Anmeldung stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Mitteilung über den Einbau von Zwischenzählern (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Außenwasser)
- Mitteilung von Zählerständen (Brauchwasser)
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrectlicher Art (Schmutzwassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartner: Uwe Niederheidt
Tel.: 02303/103-7017
Mail: uwe.niederheidt@stadtbetriebe-unna.de
Für Rückfragen inhaltlicher oder satzungsrechtlicher Art (Niederschlagswassergebühr):
Stadtbetriebe Unna
Viktoriastraße 11
59425 Unna
Ansprechpartnerin: Maria Willige-Schleep
Tel.: 02303/103-7045
Mail: maria.willige-schleep@stadtbetriebe-unna.de
Das Steueramt ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Grundbesitzabgaben.
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