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 Grundsteuer

Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke unterschieden.

Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgelegt wird und für die Stadt bindend ist. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Kreisstadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz.

Ab dem 01. Januar 2025 ist der im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgestellte Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Die Bewertung basiert auf den von den Steuerpflichtigen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Dortmund-Unna geschätzten Werten.

Die Kreisstadt Unna war und ist bestrebt, die Wohnkosten aus sozialer und gesellschaftspolitischer Sicht durch die Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen zu lassen und hat sich daher bei der Festlegung der Hebesätze für die vom Land NRW ermöglichte Option zur Festlegung differenzierender Hebesätze entschieden. Durch die Anwendung der differenzierten Hebesätze werden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet als es bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes der Fall gewesen wäre.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Dortmund-Unna unter der Grundsteuer Hotline 0231/5188-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de. Fragen zur Grundsteuerfestsetzung durch die Kreisstadt Unna richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse grundsteuerreform@stadt-unna.de.

Aufmerksam machen möchten wir Sie zudem auf die Information „Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025“.

Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen

540 v.H. für die Grundsteuer A.

Die Hebesätze für die Grundsteuer B wurden differenziert und betragen

843 v.H. für Wohngrundstücke und

1.679 v.H. für Nichtwohngrundstücke

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ann-Katrin Hinz
Tel: 02303 103-2203
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Frau Carina Irle-Strotmeyer
Tel: 02303 103-2205
E-Mail: steuern@stadt-unna.de
Herr Daniel Tiede
Tel: 02303 103-2204
E-Mail: steuern@stadt-unna.de