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 Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumsverkauf wird der Stadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt in Dortmund bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Stadt Unna ihren Bürger*innen einen Eigentumswechsel nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.

Außerdem benötigt die Stadt Unna die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Auszüge aus dem Kaufvertrag und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin vom bisherigen Eigentümer anzufordern.

Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Erklärung zum Eigentumswechsel

 

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ann-Katrin Hinz
Tel: 02303 103-2203
E-Mail: ann-katrin.hinz@stadt-unna.de
Herr Daniel Tiede
Tel: 02303 103-2204
E-Mail: daniel.tiede@stadt-unna.de
Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumsverkauf wird der Stadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt in Dortmund bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Stadt Unna ihren Bürger*innen einen Eigentumswechsel nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.

Außerdem benötigt die Stadt Unna die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Auszüge aus dem Kaufvertrag und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin vom bisherigen Eigentümer anzufordern.

  • Kaufvertrag
  • Erklärung zum Eigentumswechsel

 

Verkauf, Umschreibung, Eigentümer, Kauf, Kaufvertrag, Grundsteuer https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75956/show
Steueramt
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ann-Katrin

Hinz

208a

02303 103-2203
ann-katrin.hinz@stadt-unna.de

Herr

Daniel

Tiede

208

02303 103-2204
daniel.tiede@stadt-unna.de