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 Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumsverkauf wird der Kreisstadt Unna der neue Eigentümer über das Finanzamt Dortmund-Unna bekannt gegeben. Diese Bekanntgabe erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorgaben aber in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang. Damit jedoch eine zeitnahe Umschreibung der Grundbesitzabgaben auf die neuen Eigentümer erfolgen kann, bietet die Kreisstadt Unna ihren Bürger*innen die Umschreibung nach Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages an.

Außerdem wird die sogenannte Erklärung zum Eigentumswechsel benötigt, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden muss. Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen (Kopie des Kaufvertrages und Erklärung zum Eigentumswechsel) kann der Eigentumswechsel durchgeführt werden. Bis zur erfolgten Umschreibung sind die Grundbesitzabgaben weiterhin von den bisherigen Eigentümern anzufordern.

Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Erklärung zum Eigentumswechsel

 

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Zuständige Einrichtung

Steueramt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: steuern@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ann-Katrin Hinz
Tel: 02303 103-2203
E-Mail: ann-katrin.hinz@stadt-unna.de
Frau Carina Irle-Strotmeyer
Tel: 02303 103-2205
E-Mail: carina.irle-strotmeyer@stadt-unna.de
Herr Daniel Tiede
Tel: 02303 103-2204
E-Mail: daniel.tiede@stadt-unna.de