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Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen.
Außerdem können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest).
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
Verwandte Dienstleistungen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Beistandschaften
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: jugendfamilie@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist. Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden lassen.
Außerdem können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest).
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75785/showAufgrund des schriftlichen Antrages des Elternteils, der ein Kind allein erzieht, kann das Amt für Jugend und Familie Beistand für das Kind für folgende Bereiche werden :
- Feststellung der Vaterschaft des Kindes und /oder
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Die elterliche Sorge des Sorgeberechtigten wird dabei nicht eingeschränkt und die Beistandschaft kann durch ein Schreiben an das Jugendamt zu jeder Zeit wieder beendet werden. Als Beistand kann das Amt für Jugend und Familie z.B. folgende Aufgaben für Sie erledigen:
- Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der notwendigen Urkunden
- Erhebung einer Vaterschaftsfeststellungsantrages, falls der Vater zur freiwilligen Anerkennung nicht bereit ist und Vertretung des Kindes vor Gericht
- Stellung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfeanträgen für das Kind
- Berechnung der Unterhaltsforderung des Kindes zu Beginn und dann regelmäßig alle 2 Jahre
- Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen und ggf. Weiterleitung des Unterhaltes, wenn andere Stellen für das Kind Unterhalt gewähren (Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter)
- Ermittlungen zum Aufenthalt und Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen
- Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gehaltspfändung, Sachpfändung)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
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