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Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, Beistandschaften
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über
- die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
- die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils
Darüber hinaus unterstützen wir Sie
- bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
- durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)
Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .
Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.
- in einen Vaterschaftsfeststellungsantrag beim Gericht einreichen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen
Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a.
- die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
- das Mutterschaftsanerkenntnis
- die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
Weitere Informationen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Beistandschaften
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: jugendfamilie@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nach vorheriger Terminabsprache beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über
- die Feststellung der Vaterschaft und die Anfechtung der Vaterschaft
- die Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern
- die Unterhaltsansprüche Ihres minderjährigen Kindes
- die Unterhaltsansprüche junger Volljähriger
- die Unterhaltsansprüche des alleinsorgenden Elternteils
Darüber hinaus unterstützen wir Sie
- bei der Feststellung der Vaterschaft durch notwendigen Schriftverkehr
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche durch Schriftverkehr, Berechnung und Beurkundung
- durch Ausstellung von Bescheinigungen, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt (Negativattest)
Falls die Beratung und Unterstützung nicht ausreichend ist, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden.
Hierdurch wird das Jugendamt neben Ihnen gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes mit dem Wirkungskreis:
"Feststellung der Vaterschaft und/oder Regelung der Unterhaltsansprüche" .
Der Beistand kann Ihr Kind dann auch in gerichtlichen Verfahren vertreten und z.B.
- in einen Vaterschaftsfeststellungsantrag beim Gericht einreichen
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Gehaltspfändung) beantragen
Als Urkundsperson des Jugendamtes beurkunden wir nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei u.a.
- die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter (auch vor der Geburt)
- das Mutterschaftsanerkenntnis
- die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vor der Geburt)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75784/showAufgrund des schriftlichen Antrages des Elternteils, der ein Kind allein erzieht, kann das Amt für Jugend und Familie Beistand für das Kind für folgende Bereiche werden :
- Feststellung der Vaterschaft des Kindes und /oder
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Die elterliche Sorge des Sorgeberechtigten wird dabei nicht eingeschränkt und die Beistandschaft kann durch ein Schreiben an das Jugendamt zu jeder Zeit wieder beendet werden. Als Beistand kann das Amt für Jugend und Familie z.B. folgende Aufgaben für Sie erledigen:
- Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der notwendigen Urkunden
- Erhebung einer Vaterschaftsfeststellungsantrages, falls der Vater zur freiwilligen Anerkennung nicht bereit ist und Vertretung des Kindes vor Gericht
- Stellung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfeanträgen für das Kind
- Berechnung der Unterhaltsforderung des Kindes zu Beginn und dann regelmäßig alle 2 Jahre
- Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen und ggf. Weiterleitung des Unterhaltes, wenn andere Stellen für das Kind Unterhalt gewähren (Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter)
- Ermittlungen zum Aufenthalt und Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen
- Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gehaltspfändung, Sachpfändung)
Zuständigkeiten:
Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs
Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz
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