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Wohnungsbindung
Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen der Belegungsbindung. Diese Wohnungen dürfen in der Regel nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind. Die entsprechenden Objekte unterliegen zudem der Mietpreisbindung, das heißt, der geltende Mietpreis für die Wohnungen muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Auch für Eigenheime gelten bestimmte engere Regelungen (beispielsweise hinsichtlich von Umbaumaßnahmen), wenn für die Finanzierung ein öffentliches Darlehen in Anspruch genommen wurde. Der Zeitraum und die Bindungen selbst sind dabei sehr unterschiedlich und abhängig von den Vereinbarungen bei der Gewährung der Mittel.
Zuständige Stelle für die Bearbeitung ist der Bereich Wohnen, Soziales und Senioren der Kreisstadt Unna, der auch die Belegungs- und Besetzungskontrolle ausübt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst folgende Aufgaben:
- Überprüfung der Wohnberechtigung
- Erteilung von Selbstnutzungsgenehmigungen
- Erteilung von Freistellungen von Belegungsvorschriften Prüfung und Einleitung von Maßnahmen bei Leerstand, Zweckentfremdung, baulichen Änderungen und Abbruch durch örtliche Kontrolle
- Prüfung auf Einhaltung der vereinbarten Miete
- Festlegung des Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Prüfung und ggf. Einleitung von Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
Hinweise und Besonderheiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Zuständige Einrichtung
Wohnen und Soziales
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: wohnen@stadt-unna.de