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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen, wie z.B. der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Für die Ausstellung muss im Bürgerservice ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
Kosten
Staatsangehörigkeitsausweis (Urkunde): 25 Euro
Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher: 25 Euro
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/ Einbürgerungen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Zuständige Kontaktpersonen
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen, wie z.B. der Personalausweis oder der Reisepass.
Sie bestätigen, dass der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Für die Ausstellung muss im Bürgerservice ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen benötigt werden, erörtern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75710/showEin*e Ausländer*in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Für das Beratungsgespräch sowie die Antragsabgabe wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
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