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Erlaubnisse für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:
- Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u. ä.
- Straßenfeste
- Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
- Radtouristikfahrten
- Radrennen
- Kirmessen
sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen. Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10 und 350 Euro liegen.
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:
- Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u. ä.
- Straßenfeste
- Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
- Radtouristikfahrten
- Radrennen
- Kirmessen
sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen. Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10 und 350 Euro liegen.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75617/showAls örtliche Straßenverkehrsbehörde planen und ordnen wir sämtliche Verkehrseinrichtungen an, die zur Verkehrssicherung beitragen, also zum Beispiel alle Straßenverkehrsschilder. Ebenso überwachen wir den ruhenden Straßenverkehr.
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