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 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

Zum Schutze der am Straßenverkehr beteiligten Personen, wie z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte, verfolgt und ahndet der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verstöße im ruhenden Straßenverkehr.
Es werden gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) durch die Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellt.

Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.

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Zuständige Einrichtung

Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Melanie Kutz
Tel: 02303 103-3213
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Frau Gabriele Gehrmann
Tel: 02303 103-3214
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

Zum Schutze der am Straßenverkehr beteiligten Personen, wie z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte, verfolgt und ahndet der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verstöße im ruhenden Straßenverkehr.
Es werden gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) durch die Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellt.

Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.

Strafe, Bußgeld, Verwarnung, Knöllchen, Politessen https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75615/show
Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Melanie

Kutz

129

02303 103-3213
ordnungsamt@stadt-unna.de

Frau

Gabriele

Gehrmann

129

02303 103-3214
ordnungsamt@stadt-unna.de