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 Ordnungswidrigkeitenverfahren (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Die Ordnungswidrigkeiten des Verkehrsrechts (landläufig "Knöllchen" genannt) sind allgemein bekannt. Der Begriff der Ordnungswidrigkeit findet sich aber auch in vielen anderen Lebensbereichen wieder, z. B. in Gewerbe, Gaststätten und Jugendschutzangelegenheiten, in der Hundehaltung, bei Ruhestörungen oder Schwarzarbeit. "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt". Eine Handlung kann somit nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung vorher in einem Gesetz, einer Satzung oder Verordnung bestimmt war. Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber bei den Ordnungswidrigkeiten als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel der "Strafe" zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen können regelmäßig mit einem Bußgeld in unterschiedlichster Höhe geahndet werden. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Verwaltungsbehörde. Sofern Sie beabsichtigen, einen Sachverhalt, der möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit beinhaltet, anzuzeigen, wenden Sie sich an den Bereich Sicherheit und Ordnung. Anzeigen können seitens der Verwaltung nur dann verfolgt werden, wenn sie allgemein offenkundige Sachverhalte beinhalten. Anzeigen sollten deshalb immer neben einer möglichst umfassenden Schilderung des Sachverhalts mit Angaben zu Zeiträumen und Zeitpunkten detaillierte Angaben zur angezeigten Person (Name, Firmenname, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Personenaussehen) als auch zum Anzeigenerstattenden selbst (Name, Anschrift, Telefon) enthalten. Nur so kann beurteilt werden, ob der angezeigte Sachverhalt tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Verfahren eingeleitet wird.

Kosten

§ 107 OWiG

 

Zuständige Einrichtung

Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Jürgen Koppe
Tel: 02303 103-3220
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Ordnungswidrigkeitenverfahren (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Die Ordnungswidrigkeiten des Verkehrsrechts (landläufig "Knöllchen" genannt) sind allgemein bekannt. Der Begriff der Ordnungswidrigkeit findet sich aber auch in vielen anderen Lebensbereichen wieder, z. B. in Gewerbe, Gaststätten und Jugendschutzangelegenheiten, in der Hundehaltung, bei Ruhestörungen oder Schwarzarbeit. "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt". Eine Handlung kann somit nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung vorher in einem Gesetz, einer Satzung oder Verordnung bestimmt war. Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber bei den Ordnungswidrigkeiten als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel der "Strafe" zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen können regelmäßig mit einem Bußgeld in unterschiedlichster Höhe geahndet werden. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Verwaltungsbehörde. Sofern Sie beabsichtigen, einen Sachverhalt, der möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit beinhaltet, anzuzeigen, wenden Sie sich an den Bereich Sicherheit und Ordnung. Anzeigen können seitens der Verwaltung nur dann verfolgt werden, wenn sie allgemein offenkundige Sachverhalte beinhalten. Anzeigen sollten deshalb immer neben einer möglichst umfassenden Schilderung des Sachverhalts mit Angaben zu Zeiträumen und Zeitpunkten detaillierte Angaben zur angezeigten Person (Name, Firmenname, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Personenaussehen) als auch zum Anzeigenerstattenden selbst (Name, Anschrift, Telefon) enthalten. Nur so kann beurteilt werden, ob der angezeigte Sachverhalt tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Verfahren eingeleitet wird.

§ 107 OWiG

 

rechtswidrig, Bußgeld, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75573/show
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Rathausplatz 1 59423 Unna

Herr

Jürgen

Koppe

122

02303 103-3220
ordnungsamt@stadt-unna.de