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 Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Unna

Wollen Sie gegenüber der Kreisstadt Unna Schadenersatzansprüche geltend machen, reichen Sie die Ansprüche schriftlich beim Bereich Rechtswesen der Kreisstadt Unna ein:

Kreisstadt Unna
Der Bürgermeister
Bereich Rechtswesen
Postfach 2113
59411 Unna
Tel.: 02303/103-300 oder 103 -303 oder 103 -363
Fax: 02303/103-332
Mail: rechtsamt(at)stadt-unna.de

Folgende Informationen sollten in der Meldung enthalten sein:

  • genauer Schadenort
  • Schadentag und Uhrzeit
  • Beschreibung des Schadenherganges
  • ggf. polizeiliche Unfallanzeige/Unfallmitteilung
  • benennen Sie ggf. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben
  • wenn möglich belegen Sie den Schadenumfang
  • gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind

Seitens der Kreisstadt Unna wird Ihr Anspruchschreiben an die zuständige Versicherung weitergeleitet. Der Versicherer der Kreisstadt Unna prüft die Schadensache und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Rückfragen können Sie sich während der allgemeinen Sprechzeiten an die angegebenen Kontakte wenden.

Zuständige Einrichtung

Rechtswesen
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: rechtswesen@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Claudia Päßler
Tel: 02303 103-3004
E-Mail: claudia.paessler@stadt-unna.de