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Erlaubnis für Märkte, Ausstellungen und Messen
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt ausrichten will, benötigt dafür die Festsetzung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde. Für die Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und mindestens 12 Anbieter an der Veranstaltung teilnehmen werden.
Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt ausrichten will, benötigt dafür die Festsetzung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde. Für die Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und mindestens 12 Anbieter an der Veranstaltung teilnehmen werden.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74999/showHier werden Aufgaben wahrgenommen, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung ist Zielsetzung der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt.
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