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Aufgaben nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
Zu Beginn und Ende jeder Heizperiode häufen sich die Beschwerden von Bürgern wegen Rauch und Geruchsbelästigungen durch Feuerstätten ihres Nachbarn. Vor allem das Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe und die Fehlbedienung der Anlage verursachen übermäßige Rauchentwicklungen sowie die Bildung umweltbelastender Luftschadstoffe. Sollten Sie sich durch unangenehme Gerüche oder Rußflocken aus einer Kleinfeuerungsanlage in der Nachbarschaft belästigt fühlen, können Sie sich an den Bereich Sicherheit und Ordnung wenden. Der Einsatz unzulässiger Brennstoffe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen können ungeachtet eines Bußgeldverfahrens auch weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen (z. B. behördliche Unterlassungsanordnung) nach sich ziehen. Das Verbrennen ungeeigneter Brennstoffe oder Abfall kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wichtige Angaben im Falle einer Beschwerde:
- Name und/oder Anschrift des Verursachers
- Tag/Datum, Tageszeit und Dauer der Rauch-/Geruchsentwicklung
Kleinfeuerungsanlagen, z. B. Öfen, Kamine und übliche Heizungsanlagen, müssen regelmäßig überprüft werden. Stellt der Bezirksschornsteinfegermeister bei der Prüfung Mängel an den Feuerungsanlagen fest, z. B. wenn es zu Überschreitungen der zulässigen Abgaswerte kommt, besteht die Verpflichtung, die Mängel dem Ordnungsamt mitzuteilen. Sofern der Eigentümer der Anlage die Mängel nicht beseitigt, wird er durch ordnungsrechtliche Maßnahmen hierzu aufgefordert. Dies kann auch zur Stilllegung der Anlage führen.
Kosten
§ 107 OWiG
Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de