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 Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Ehrungen aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen haben bei der Kreisstadt Unna eine besondere Bedeutung. Zu bestimmten Jubiläen gratuliert Ihnen der Bürgermeister oder seine Stellvertretung auch schon einmal persönlich. Dies ist der Fall, wenn es sich um ein Altersjubiläum ab dem 100. Geburtstag handelt, oder wenn es um ein Ehejubiläum ab der Diamantenen Hochzeit geht. Möglich ist eine persönliche Gratulation bei folgenden Jubiläen:

  • 90. Geburtstag
  • 95. Geburtstag
  • Ab dem 100. Geburtstag jährlich

 

  • Diamantene Hochzeit (60. Ehejubiläum)
  • Eiserne Hochzeit (65. Ehejubiläum)
  • Gnadenhochzeit (70. Ehejubiläum)

Bei den persönlichen Gratulationen wird Ihnen von der Kreisstadt Unna ein Präsent überreicht.
Eine Veröffentlichung Ihres Jubiläums in den Medien wird von der Kreisstadt Unna nicht durchgeführt. 

Zuständige Einrichtung

Büro des Bürgermeisters
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Monika Peters
Sekretariat
Tel: 02303 103-1301
E-Mail: monika.peters@stadt-unna.de