BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Wohnung an- oder ummelden

Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Bei Bezug von Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erforderlich. Der Eigentümer füllt in diesem Fall die Wohnungsgeberbescheinigung selbst aus. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.

Zur An- oder Ummeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
  • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • ggf. KFZ-Schein

Kosten

Ggf. 10,80 Euro für die KFZ-Scheinänderung

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Wohnung an- oder ummelden

Wer eine Wohnung oder ein Haus bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei jeder An- oder Ummeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung benötigen, die von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Bei Bezug von Eigentum ist die Wohnungsgeberbescheinigung ebenfalls erforderlich. Der Eigentümer füllt in diesem Fall die Wohnungsgeberbescheinigung selbst aus. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht. Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.

Zur An- oder Ummeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • ggf. ausgefüllter Meldeschein und Vollmacht
  • ggf. Personalausweis/Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
  • ggf. KFZ-Schein

Ggf. 10,80 Euro für die KFZ-Scheinänderung

Umzug, Anmeldung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74665/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Edith

Zeidler

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de