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Abmeldung einer Wohnung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich. Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.
Zur Abmeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Unterlagen
- Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden)
Bei An-/Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person, zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
- Meldeschein vollständig ausgefüllt und eigenhändig von der meldepflichtigen Person unterschrieben
Fristen
Kosten
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Rechtsbehelf
Hinweise und Besonderheiten
Weitere Informationen
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus ihrer Wohnung in Unna ausziehen. Bei Umzügen im Inland ist eine Anmeldung am neuen Wohnort ohne eine vorherige Abmeldung am bisherigen Wohnort möglich. Die bisher zuständige Meldebehörde wird hierüber im Wege der Rückmeldung unterrichtet.
Zur Abmeldung einer Wohnung können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Personalausweis (Reisepass, falls vorhanden)
Bei An-/Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person, zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Identitätsnachweis der bevollmächtigten Person
- Meldeschein vollständig ausgefüllt und eigenhändig von der meldepflichtigen Person unterschrieben