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Errichtung von Dachgauben und Dachaufbauten
Oft entsteht während der Nutzung eines genehmigten Gebäudes der Wunsch oder Bedarf, die Aufenthaltsräume im Dachgeschoss durch die Errichtung einer Dachgaube oder eines Dachaufbaus zu erweitern oder mit einer besseren Belichtung zu versehen.
Die folgenden Informationen dienen dazu, die Begrifflichkeiten und die baurechtlichen Antragsverfahren zu erläutern sowie Hinweise zur Zulässigkeit aufzuzeigen.
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de