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Abweichung, Ausnahme und Befreiung gem. § 69 BauO NRW 2018 beantragen
Bei der Realisierung eines Vorhabens sind grundsätzlich die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder anderen Bestimmungen des Baurechtes (z. B. BauO NRW 2018 oder Sonderbauverordnung) abzuweichen (§ 31 BauGB und § 69 BauO NRW 2018). Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, prüft die zuständige Planungs- und Bauaufsichtsbehörde.
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben und auch verfahrensfreien Vorhaben ist ein entsprechender und begründeter Antrag zu stellen.
Die BauPrüfVO legt fest, welche Unterlagen, Inhalte und Vordrucke für einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlich sind; diese sind im Wesentlichen:
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Antrag auf amtlichem Vordruck
Für die sogenannten verfahrensfreien Vorhaben gem. § 62 BauO NRW 2018 ist das Formular "Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018" zu verwenden. Bei den baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sind Ausnahmen, Abweichungen und Beifreiungen im Bauantragsformular entsprechend anzukreuzen. Die Begründung ist dem Antrag separat beizufügen.
- Begründung
Es ist zu erläutern, von welchen Vorschriften abgewichen werden soll und aus welchen Gründen dies zulässig sein soll. Abhängig von der Art der Abweichung kann es erforderlich sein, Kompensationsmaßnahmen zu planen und zu beschreiben.
- Bei einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze (zum Beispiel mit einer Terrassenüberdachung oder einem Wintergarten bei Doppelhäusern oder Reihenhäusern) sind die entsprechenden Nachbarzustimmungen (Doppelhausnachbarn oder Nachbarn der Häuserreihe) vorzulegen. Sämtliche Eigentümer sind namentlich zu benennen und müssen Ihr Einverständnis durch Unterschrift auf dem Lageplan und den Bauzeichnungen erklären.
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 :500
Der Lageplan ist auf Grundlage des aktuellen und beglaubigten Auszuges aus der Flurkarte zu erstellen und muss die für das Vorhaben erforderlichen Angaben enthalten (§ 3 BauPrüfVO). Diese sind unter anderem die Darstellung der vorhandenen und geplanten Bebauung, die Grenzen des Baugrundstückes, die Außenmaße des geplanten Vorhabens, die Maße zur Lage des Vorhabens sowie die Grenzabstände, die versiegelten Flächen, die Dachneigung und Firstrichtung, Angaben zur geplanten Gebäudehöhe über vorhandenem Gelände, Darstellung der planungsrechtlichen Vorgaben (für Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes). Die Anforderungen an den Lageplan können je nach Antragsgegenstand unterschiedlich ausfallen.
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 (§ 4 BauPrüfVO)
Das Vorhaben ist darzustellen in Grundriss, Schnitt und ggf. Ansichten mit Angabe der Höhe des Vorhabens, ggf. auch bezogen auf das vorhandene, genehmigte Gebäude.
- Berechnungen zum Maß der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, zum Beispiel Berechnung der Grundflächenzahl (§§ 16 bis 21a BauNVO), sofern dies zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist.
- Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis auf Weiteres schriftlich ein, da ein digitales Antragsverfahren z. Zt. noch nicht möglich ist. Für die Bearbeitung des Antrages werden die Unterlagen in 3-facher Ausfertigung benötigt.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Abhängig von der Grundstückssituation oder der individuellen Planung können weitere Angaben erforderlich werden.
Die für den Antrag erforderlichen Formulare erhalten Sie hier.
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de