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Nutzungsänderungen
Für ein legal bestehendes Gebäude ist stets eine Nutzung festgeschrieben. Soll diese Nutzung – auch nur in Teilbereichen und ohne bauliche Tätigkeit – geändert werden, löst dies in der Regel eine Genehmigungsplicht aus, sobald eine öffentlich-rechtliche Anforderung neu bewertet werden könnte. Beispiele für neu zu bewertende Kriterien sind unter anderem ein geänderter Stellplatzbedarf für PKW und Abstellplätze für Fahrräder, Anforderungen zur Barrierefreiheit, Abstandsflächen , Anforderungen an Abstellräume oder Spielplätze bei einer Wohnung, die Art der Nutzung im Hinblick auf Vorgaben durch Bebauungspläne, Auswirkungen durch Emissionen oder die Prüfung nach anderen Beurteilungskriterien (z. B. bei Änderungen der Öffnungszeiten oder einem Sortimentswechsel). Typische Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen sind: die neue Nutzung eines Ladenlokals oder die Umnutzung von Wohnen in Gewerbe bzw. Gewerbe in Wohnen (auch bei einzelnen Räumen).
Die folgenden Informationen dienen dazu, das nun weitere Vorgehen zu erläutern (Infoblatt Nutzungsänderung) und das geplante Vorhaben in die unterschiedlichen Begrifflichkeiten einzusortieren (Hinweise zur baurechtlichen Zulässigkeit).
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de