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Errichtung von Garagen und Carports
Häufig entstehen erst während der Nutzung eines Wohnhauses oder einer gewerblichen Immobilie der Wunsch und Bedarf, eine Nebenanlage oder eine Garage bzw. ein Caport auf dem Grundstück zu errichten.
Die folgenden Informationen dienen dazu, das nun weitere Vorgehen zu erläutern (Infoblatt Garage, Carport, Abstellraum, Nebengebäude) und das geplante Vorhaben in die unterschiedlichen Begrifflichkeiten einzusortieren (Hinweise zur baurechtlichen Zulässigkeit).
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de