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Beantragung von Briefwahlunterlagen
Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen Wenn Sie am 9. Juni 2024 nicht persönlich wählen gehen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag, mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben (unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) oder per Onlineantrag über das Internet-Portal der Kreisstadt Unna (ab Beginn der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen unter www.unna.de) angefordert werden. Schriftliche Wahlscheinanträgen sind an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna zu adressieren. Die Briefwahlunterlagen werden danach unverzüglich an die angegebene Adresse verschickt.
- Seit Donnerstag, 02.05.2024, kann auch direkt im Rathaus (im Briefwahlbüro, das im Erdgeschoss, Foyer- vor dem Ratssaal - eingerichtet wird) gewählt werden. Jede*r Wahlberechtigte kann dort mit seiner Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) direkt seine Stimme abgeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung noch nicht zugestellt worden sein, ist die Stimmabgabe auch nur mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) möglich. Die Briefwahlunterlagen können nur an den*die Antragsteller*in oder eine vom Wahlberechtigten bevollmächtigte Person übergeben werden. Einem anderen als der*dem Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code nur bis Mittwoch, 05.06.2024, 8.00 Uhr möglich ist, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten. Wenn die Notwendigkeit besteht, Briefwahlunterlagen schon vor der Öffnung des Briefwahlbüros zu beantragen, z. B. weil ein längerer Urlaub, Auslandsaufenthalt o. ä. bevorsteht, können Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Adresse entweder per Post (an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna), per Telefax (an: 02303/103-3398) oder per E-Mail (an: wahlamt@stadt-unna.de) senden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
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- Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag, mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben (unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) oder per Onlineantrag über das Internet-Portal der Kreisstadt Unna (ab Beginn der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen unter www.unna.de) angefordert werden. Schriftliche Wahlscheinanträgen sind an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna zu adressieren. Die Briefwahlunterlagen werden danach unverzüglich an die angegebene Adresse verschickt.
- Seit Donnerstag, 02.05.2024, kann auch direkt im Rathaus (im Briefwahlbüro, das im Erdgeschoss, Foyer- vor dem Ratssaal - eingerichtet wird) gewählt werden. Jede*r Wahlberechtigte kann dort mit seiner Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) direkt seine Stimme abgeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung noch nicht zugestellt worden sein, ist die Stimmabgabe auch nur mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) möglich. Die Briefwahlunterlagen können nur an den*die Antragsteller*in oder eine vom Wahlberechtigten bevollmächtigte Person übergeben werden. Einem anderen als der*dem Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code nur bis Mittwoch, 05.06.2024, 8.00 Uhr möglich ist, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten. Wenn die Notwendigkeit besteht, Briefwahlunterlagen schon vor der Öffnung des Briefwahlbüros zu beantragen, z. B. weil ein längerer Urlaub, Auslandsaufenthalt o. ä. bevorsteht, können Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Adresse entweder per Post (an: Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna), per Telefax (an: 02303/103-3398) oder per E-Mail (an: wahlamt@stadt-unna.de) senden. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/110303/show