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Errichtung von Terrassenüberdachungen und Wintergärten
Häufig entstehen erst während der Nutzung eines Gebäudes der Wunsch und Bedarf, eine Terrassenüberdachung oder einen Wintergarten auf dem Grundstück zu errichten.
Die folgende Informationen dienen dazu, das nun weitere Vorgehen zu erläutern (Infoblatt Wintergärten und Terrassenüberdachung) und das geplante Vorhaben in die unterschiedlichen Begrifflichkeiten einzusortieren (Hinweise zur baurechtlichen Zulässigkeit).
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de