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Vertriebenenangelegenheiten

Beschreibung

Vertriebene, Heimatvertriebene und Aussiedler benötigen insbesondere für Rentenzwecke einen Vertriebenenausweis. Grundlage für die Statusfeststellung ist das Bundesvertriebenengesetzt (BVFG). Nach Schließung der Verwaltungsstelle in der Landesstelle werden folgende Vertriebenenangelegenheiten jetzt bei der Kreisstadt Unna bearbeitet:

  • die Ausstellung von Abschriften für verlorene Vertriebenenausweise
  • die Abgabe von Namenserklärungen für Aussiedler nach §94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen