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Schwerbehindertenparkausweis

Beschreibung

Ein Schwerbehindertenparkausweis kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden:

  1. schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  2. blinde Menschen (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
  3. schwerbehinderte Menschen mit Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht  gewisse Parkerleichterungen,  u.a. die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

  • gültiger Schwerbehindertenausweis
  • aktuelles Passfoto

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen