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Reisepass - vorläufig

Beschreibung

Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist längstens ein Jahr gültig. Sie können sich nicht vertreten lassen, sondern müssen persönlich im Bürgeramt vorsprechen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

 

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches, digitales Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand 
  • ggf. Geburtsurkunde 
  • Nachweise über die Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung
  • bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht 

26,00 Euro

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen