Reisepass - vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist längstens ein Jahr gültig. Sie können sich nicht vertreten lassen, sondern müssen persönlich im Bürgeramt vorsprechen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.
Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Nachweise über die Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- Achtung: Ab 01.05.2025 werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert. Im Bürgeramt ist kein Fotoautomat vorhanden, so dass die Passfotos durch einen privaten Anbieter (Fotostudio oder Drogeriemarkt) gefertigt werden müssen.
Über folgende Links finden Sie Fotografen in Ihrer Nähe, die sich bei einem zertifizierten Cloud-Service registriert haben:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
- bei Beantragung unter 18 Jahre: „Zustimmungserklärung“ aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- ggf. Nachweis über die gemeinsame Sorgeerklärung
- ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung eines Ausweisdokumentes)
26,00 Euro
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Zuständige Einrichtungen
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33-1 Bürgeramt
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- Telefon:
02303 103-3399 - Fax:
02303 103-3398 - E-Mail:
buergeramt@stadt-unna.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-3399
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E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de