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Personalausweis - vorläufig

Beschreibung

In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Ausweis benötigt. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und wird sofort ausgestellt. Sie können sich nicht vertreten lassen, sondern müssen persönlich im Bürgeramt vorsprechen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

 

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • Achtung: Ab 01.05.2025 werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert. Im Bürgeramt ist kein Fotoautomat vorhanden, so dass die Passfotos durch einen privaten Anbieter (Fotostudio oder Drogeriemarkt) gefertigt werden müssen. 

Über folgende Links finden Sie Fotografen in Ihrer Nähe, die sich bei einem zertifizierten Cloud-Service registriert haben:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

  • bei Beantragung unter 16 Jahre: „Zustimmungserklärung“ aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Nachweis über die gemeinsame Sorgeerklärung
  • ggf. Geburtsurkunde (bei Erstausstellung eines Ausweisdokumentes)

10,00 Euro 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen