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Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - NRW

Beschreibung

Eine Parkerleichterung mit Gültigkeit in NRW kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  2. Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in NRW gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - NRW können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

gültiger Schwerbehindertenausweis

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen