Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Parkausweis/Parkerleichterung für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich

Beschreibung

Eine Parkerleichterung kann für folgende Personengruppen ausgestellt werden: 

  1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen)
  2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 % nur auf die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule mit Auswirkungen auf das Gehvermögen) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane
  3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von mindestens 60 % vorliegt
  4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn dafür ein GdB von mindestens 70 % vorliegt

Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entscheiden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Die Parkerleichterung ist in Deutschland gültig und ermöglicht gewisse Erleichterungen, erlaubt jedoch nicht die Benutzung von Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind. 

Zur Beantragung eines Parkausweises für besondere Personengruppen - bundeseinheitlich können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

gültiger Schwerbehindertenausweis

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen