Hundesteuer - Anmeldung / Abmeldung
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.
Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.
Nach der Anmeldung stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Hundesteueranmeldung
- Hundesteuerabmeldung
Anzahl der Hunde im Haushalt |
Hundesteuer je Hund (pro Jahr) |
Hundesteuer je Hund (pro Quartal) |
1 | 108 Euro | 27 |
2 | 120 Euro | 30 |
3 | 132 Euro | 33 |
Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an, die der Hundesteuersatzung zu entnehmen ist.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Steueramt
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
steuern@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-2203
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E-Mail: steuern@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-2205
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E-Mail: steuern@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-2204
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E-Mail: steuern@stadt-unna.de