Bauleitplanung
Beschreibung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung, denn die Planungshoheit liegt bei der Kommune. Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in Unna.
Bauleitpläne sind von der Stadt in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht jedoch kein Anspruch, noch kann dieser durch Vertrag begründet werden.
Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert:
- Die erste Stufe ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
- und die zweite Stufe die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).
Die Bürgerinnen und Bürger haben bei den Verfahren zum Flächennutzungsplan und bei allen Bebauungsplänen die Möglichkeit ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen.
Zuständige Einrichtungen
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Städtebauliche Planung
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
bauleitplanung@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-6121