Wohnungsbindung
Beschreibung
Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen der Belegungsbindung. Diese Wohnungen dürfen in der Regel nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die im Besitz eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheines (WBS) sind. Die entsprechenden Objekte unterliegen zudem der Mietpreisbindung, das heißt, der geltende Mietpreis für die Wohnungen muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Auch für Eigenheime gelten bestimmte engere Regelungen (beispielsweise hinsichtlich von Umbaumaßnahmen), wenn für die Finanzierung ein öffentliches Darlehen in Anspruch genommen wurde. Der Zeitraum und die Bindungen selbst sind dabei sehr unterschiedlich und abhängig von den Vereinbarungen bei der Gewährung der Mittel.
Zuständige Stelle für die Bearbeitung ist das Sachgebiet Wohnen und Soziales, der auch die Belegungs- und Besetzungskontrolle ausübt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst folgende Aufgaben:
- Überprüfung der Wohnberechtigung
- Erteilung von Selbstnutzungsgenehmigungen
- Erteilung von Freistellungen von Belegungsvorschriften Prüfung und Einleitung von Maßnahmen bei Leerstand, Zweckentfremdung, baulichen Änderungen und Abbruch durch örtliche Kontrolle
- Prüfung auf Einhaltung der vereinbarten Miete
- Festlegung des Endes der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Prüfung und ggf. Einleitung von Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
Zuständige Einrichtungen
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Wohnen und Soziales
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
wohnen@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-5062
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E-Mail: klaudia.voss@stadt-unna.de