Menü-Anzeige

BIS: Suche und Detail

Führungszeugnis

online

Beschreibung

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
  • Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt. 
  • Pass/Ausweis
  • ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
  • ggf. Anschrift des Empfängers

Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie die kostenlose AusweisApp des Bundes. Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist aktuell nur per Kreditkarte möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen