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Bewohnerparkausweis

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Beschreibung

Einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis können Personen, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Verkehrsringes oder in den mit Sonderzeichen gekennzeichneten Zonen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen. Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist. Pro Anwohner kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden!  Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig.

 

  • Personalausweis/Pass
  • KFZ-Schein
  • ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)

120 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen