Gewerbelegitimationskarte
Beschreibung
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden. Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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32-1 Allgemeines Ordnungsrecht - Gewerbeangelegenheiten
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
ordnungsamt@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-3223
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E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de